专利摘要:

公开号:WO1979000179A1
申请号:PCT/CH1978/000022
申请日:1978-10-02
公开日:1979-04-19
发明作者:R Menningen;K Schneider;E Stalder
申请人:Hectronic Ag;R Menningen;K Schneider;E Stalder;
IPC主号:G02B23-00
专利说明:
[0001] Flammdurchschlagsichere Lichtleiter-Durchführung
[0002] Die Erfindung' betrifft eine flammdurchschlagsichere Lichtleiter-Durchführung in einer Abgrenzung zwischen einer gefährdeten und einer weniger oder nicht gefährdeten Zone, bei welcher jeder Lichtleiter in einem zugelassenen Material auf eine bestimmte Länge unter Wahrung einer bestimmten maximalen Spaltweite geführt ist und in der weniger oder nicht gefährdeten Zone zur Belüftung über eine bestimmte Mindestdistanz frei liegt.
[0003] Zur Überwachung von Vorgängen in explosionsgefährdeten Räumen und Betriebsanlagen, wie z.B. des Auffüllens von Brennend Kraftstofftanks, werden häufig lichtelektrische Geräte verwendet. Da die Unterbringung von elektrischen Lichtquellen in der gefährdeten Zone wegen möglicher Funkenbildung zu gefährlich ist, muss das benötigte Licht von aussen in die gefährdete Zone eingeleitet und gegebenenfalls aus dieser wieder herausgeführt werden. Für die Führung der hierzu vorzugsweise benutzten Lichtleiter durch die Zonenabgrenzung hindurch sind z.B. in VDE 170/VDE 171 Vorschriften zusammengestellt. Nach diesen sind für die Herstellung einer Durchführung nur bestimmte Materialien zugelassen, wie Stahl, nichtrostender Stahl, Messing und andere nicht zündfähige, d.h. kein Aluminium, kein Magnesium usw. enthaltende Legierungen, Keramik, beständige, korrosionsfeste Kunststoffe, z.B. Polytetrafluoräthylen (Teflon) usw., wobei die Durchführung in einem Kunststoff zudem gasdicht sein muss. Der durchgeführte Lichtleiter muss in einer Bohrung eingefasst sein,, deren Durchmesser je nach der Explosionsklasse des in der gefährdeten Zone vorhandenen Mediums auf einen bestimmten Maximalwert begrenzt ist (Durchmesser 0,6 mm für Explosionsklasse d 3; 1,2 mm für Klasse 2; 2,0 mm für Klasse 1) und deren Länge in Metall und Keramik mindestens 25 mm und in Kunststoff mindestens 40 mm betragen muss. Um die Flammdurchschlagsicherheit nicht herabzusetzen, darf zwischen Durchführung und Zonenabgrenzung (z.B. Tankwand) ein höchstens 0,1 mm weiter Spalt vorhanden sein, der bei Metall und Keramik mindestens 25 mm lang sein muss und allenfalls durch mindestens fünf Gewindegänge mit einer Mindesthöhe von 8 mm ersetzt sein kann, und der bei Kunststoff wenigstens 40 mm lang sein muss.
[0004] Durch einen solchen Spalt kann Medium aus der gefährdeten Zone in die weniger oder nicht gefährdete Zone gelangen und nun dort eine Gefahrenquelle bilden. Um dies zu verhindern, müssen kapillargeführte Medien ausserhalb der gefährdeten Zone verflüchtigt werden. Die durchgeführten Lichtleiter müssen daher belüftet werden, wobei die Belüftungsstelle nach PTB CPhysikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweigl eine Mindeεtlänge von 10 mm haben soll. Die vorstehend genannten Auflagen führen zu Schwierigkeiten bei der Herstellung einer flammdurchschlagsicheren und belüfteten Lichtleiter-Durchführung. Besonders praktisch in der Handhabung und in den meisten Fällen vorteilhaft sind Licht1eiterkabel mit mehreren aus Lichtleitfaserbündeln bestehenden Lichtleitern, da solche Lichtleiterkabel flexibel sind und mit ihnen Licht auf gewünschter Weise auch auf grosse Distanzen gut übertragen werden kann. Bei den einzelnen Lichtleitern des Kabels ist das Bündel aus geordneten oder ungeordneten Lichtleitfasern mit einer Umhüllung (cladding) umgeben und mit einem Schutzmantel z.B. aus Teflon versehen. Der Durchmesser eines solchen umhüllten Faserbündels kann z.B. 055 mm betragen. Für die Herstellung einer vorschriftsmassigen Durchführung sind Faser-Lichtleiter jedoch mit erheblichen Nachteilen behaftet, da es schon wegen der zwischen den Fasern vorhandenen Kapillarräumen praktisch nicht möglich ist, die zugelassene maximale Spaltweite von 0,1 mm zu garantieren. Die bekannten Lichtstäbe eignen sich zwar besser für eine Durchführung, sind aber gegen mechanische Einwirkungen zu empfindlich und vor allem zur Oberwindung grösserer Distanzen mit stark und mehrfach gekrümmten Lichtpfaden nicht brauchbar.
[0005] Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Lichtleiter-Durchführung der genannten Art zu schaffen, die vorschriftsgemäss flaramdurchschlagsicher und belüftet ist und die bei einfacher Handhabung die Verwendung von Lichtleiterkabeln ermöglicht.
[0006] Die erfindungsgemässe Lichtleiter-Durchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein eine Öffnung der Zonenabgrenzung verschliessender und an der Abgrenzung befestigbarer Durchführungskörper aus zugelassenem Durchführungsmaterial für jeden durchzuführenden Lichtleiter ein in einer eigenen Längsbohrung geführtes einfaseriges Lichtleiterstück enthält und der Durchführungskörper zur Belüftung in einem mindestens die bestimmte Führungslänge betragenden Abstand von seiner einen Stirnseite ein Querloch aufweist, in welchem jedes einfaserige Lichtleiterstück frei liegt, und an seinen beiden Stirnseiten je einen optischen Stecker zum Anschliessen von weiterführenden Lichtleitern trägt. Die weiterführenden Lichtleiter können Faserbündel-Lichtleiter sein, wobei jedes einfaserige Lichtleiterstück des Durchführungskörpers aus einer Lichtleiterfaser, an die dann über den optischen Stecker eine Faser eines Lichtleiter-FaserBündels anschliessbar ist, oder aus einem Lichtleitersftah bestehen "kann, an den ein Fasern-Lichtleiter eines Lichtleiterkabeis anschliessbar ist. Der Durchführungskörper kann vorzugsweise mit Aussengewinden versehen sein, um z.B. mittels Oberwurfmuttern an seinen Stirnseiten^Gerätegehäuse oder Schutzrohre für weiterführende Lichtleiter auf einfache Weise befestigen und den Durchführungskörper selbst mittels einer den Vorschriften entsprechenden Verschraubung an der Zonenabgrenzung befestigen zu können. Die Zonenabgrenzung, z.B. eine Tankwand, kann aber auch eine rohrförmige Verlängerung tragen, an deren Ende der Durchführungskörper z.B. mittels einer Überwurfmutter befestigbar ist. Die erfindungsgemässe Lichtleiter-Durchführung bildet so einen leicht zu handhabenden Kupplungsbauteil, der sich ohne Schwierigkeiten an die jeweils gegebenen Besonderheiten, wie Anzahl durchzuführender Lichtleiter, deren zulässiger Maximaldurchmesεer usw. anpassen lässt. Die in Durchführungen bei Medien der Explosionsklasse d3 erforderlichen langen Bohrungen kleinen Durchmessers Cmaximal 0,S mm) lassen sich in der für die zulässige Spaltweite von höchstens 0,1 mm benötigten Präzision nur mit grösserem Aufwand herstellen. Bei Durchführungen mit derart dünnen einfaεerigen Lichtleiterstücken sind daher vorzugsweise die Lichtleiterstücke in präzisen. Einsatzröhrchen eingefasst, die sich in der gewünschten Genauigkeit leicht herstellen lassen bzw. als gezogene oder kalibrierte Röhrchen im Handel erhältlich sind. Für die Aufnahme der in Einsatzröhrchen eingefassten Lichtleiterstücke enthält dann der Durchführungskörper Bohrungen entsprechend grösseren Durchmessers, die ohne Schwierigkeit mit der verlangten Genauigkeit gebohrt werden können. Die Lichtleiterstücke können aber auch in solche weite Bohrungen des Durchführungskörpers eingegossen oder eingesintert sein, wobei als Vergussmaterial z.B.. Messing und als Sintermaterial Sintermetall oder Sinterkeramik gewählt wird. Da das Auffüllen der weiten Bohrungen im Durchführungskörper einer Herstellung der "Einsatzröhrchen" an Ort und Stelle entspricht, brauchen die
[0007] Bohrungen im Durchführungskörper nicht besonders genau sein.
[0008] Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
[0009] Fig. la und 1b, einen Längs- bzw. Querschnitt durch eine in eine Tankwand als Zonenabgrenzung eingesetzte Lichtleiter-Durchführung nach der Erfindung mit vier Lichtleitern und
[0010] Fig. 2, einen Längsschnitt durch eine LichtleiterDurchführung, die auf ein in einer Tankwand eingesetztes Rohr aufgeschraubt ist.
[0011] Die in Fig. la und 1b gezeigte Lichtleiter-Durchführung, die gesamthaft mit 1 bezeichnet ist, besteht aus einem im wesentlichen zylindirschen Durchführungskörper 2 aus einem gemäss VDE 170/ VDE 171 für solche Durchführungen zugelassenen Material, z.B. aus einem nicht zündfähigen Metall (Stahl, nichtrostender Stahl, Messing] oder Keramik. Der Durchführungskörper 2 weist in Nähe seiner in der Zeichnung unteren ebenen Stirnseite 3 ein Querloch 5 auf,, das einen Durchmesser von wenigstens 10 mm hat und zur Belüftung dient. An diesem (unteren) Ende trägt der Durchführungskörper 2 eine Oberwurfmutter 6, die an einem in den Durchführungskörper eingesetzten Stützring 7 abgestützt ist. Im folgenden wird der das Querloch 5 enthaltende untere Abschnitt des Durchführungskörpers 2 "belüfteter Teil" 2b und der daran anschliessende obere Abschnitt des Durchführungskörpers "flammdurchschlagsicherer Teil" 2a genannt. Der flammdurchschlagsichere Teil 2a ist so lang, dass die in VDE 170 / VDE 171 für Durchführungen verlangte Mindest-Spaltlänge gewährleistet ist. An der oberen Stirnseite 4 enthält der Durchführungskörper 2 eine zylindrische oder prismatische Ausnehmung 8 zur Aufnahme eines optischen Steckers, der an späterer Stelle beschrieben wird. Der flammdurchschlagsichere Teil 2a des Durchführungskörpers ist mit einem Aussengewinde 9 versehen und, wie Fig. la zeigt, in eine in der Tankwand 40 gasdicht eingesetzte Schraubenmutter 41 eingeschraubt, die Vorschriftsgemäss (VDE 170 / VDE 171) mindestens 8 mm hoch ist und wenigstens 5 Gewindegänge hat, Eine Gegenmutter 42 sorgt für festen Sitz des Durchführungskörpers 2 in der Tankwand. Mit der in Fig. la und lb gezeigten Lichtleiter-Durchführung sollen z.B. zwei Lichtstrahlenbündel in den Tank hinein und zwei Lichtstrahlenbündel aus dem Tank heraus geführt werden. Der Durchführungskörper 2 enthält demgemäss vier achsparallele einfaserige Lichtleiterstücke 10, die, wie bekannt, aus dünnen und mit einem Material niedrigeren Brechzahl ummantelten (cladding) Glasstäben bestehen. Die einfaserigen Lichtleiterstücke 10 sind in kalibrierte Einsatzröhrchen 11a, 11b aus zugelassenem Metall, Keramik oder Glas gefasst, Die Einsatzröhrchen 11a im flammdurchschlagsicheren Teil
[0012] 2a erstrecken sich vom Querloch 5 bis hinein in die Ausnehmung 8 und die Einsatzröhrchen 11b im belüfteten Teil 2b reichen vom Querloch 5 bis etwas über die Stirnseite 3 hinaus,. wobei alle Einsatzröhrchen 11a > 11b vorzugsweise gleich weit über den Boden 8a der Ausnehmung 8 und über die Stirnseite 3 hinausragen. Die Einsatzröhrchen 11a, 11b sind in entsprechend grosse Präzisionsbohrungen 12a, 12b des Durchführungskörpers 2 eingeschoben, so dass die geforderte maximale Spaltweite von 0,1 mm sicher gewährleistet ist. Im Querloch 5 liegen die einfaserigen Lichtleiterstücke 10 frei, wodurch die Verflüchtigung des durch Kapillarräume aus dem Tank eventuell austretenden Mediums über eine ausreichende Belüftung sichergestellt ist.
[0013] Die Lichtleiter-Durchführung hat den Zweck, dass alle elektrischen Geräte, wie Beleuchtungsvorrichtung, lichtelektrische Wandler usw. ausserhalb der gefährdeten Zone, d.h. ausserhalb des Tanks angeordnet und im Tank nur völlig sichere Bauteile, wie Spiegel, Umlenkprisma, Filter usw. vorgesehen werden können. Die Lichtleiterstücke 10 der Durchführung sind demnach an zu den betreffenden Geräten oder Vorrichtungeh weiterführende Lichtleiter anzuschliessen, die den jeweiligeri Gegebenheiten entsprechend beliebig lang sein können. Wenn die weiterführenden Lichtleiter verhältnismässig kurz und gerade sein können,wie etwa im Tankinneren, so können sie aus Lichtleitstäben bestehen. Bei grösseren Distanzen werden für die weiterführenden Lichtleiter zweckmassig Faserbündel-Lichtleiter oder Lichtleitkabel verwendet. Der Anschluss der weiterführenden Lichtleiter an die einfaserigen Lichtleiterstücke 10 der Durchführung erfolgt über optische Stecker.
[0014] Bei der in Fig. la gezeigten Ausführung ist an die im Tank liegende Stirnseite 4 des Durchführungskörpers 2 ein weiterführende Lichtleiter 13a, z.B. Lichtleitstäbe, enthaltendes Rohr 14 angesetzt. Das Ansatzrohr 14 besteht z.B. aus nichtrostendem Stahl und ist durch eine über den Rohrumfang vorstehende ebene Abschlussplatte 15 abgeschlossen, so dass es mittels einer Oberwurfmutter 16 an die Stirnseite 4 des Durchführungskörpers 2 angepresst gehalten werden kann. Die Abschlussplatte 15 ist mit vier Hülsen 17 ausgestattet y die so dimensioniert sind,, dass sie bei richtig aufgesetztem Rohr 14. genau auf die in die Ausnehmung 8 hineinragenden Enden der Einsatzröhrchen 11a passen. In die Hülsen 17 sind die weiterführenden Lichtleiter 13a eingesetzt. Die Ausnehmung 8 enthält einen Führungskörper 18 aus einem für Durchführungen dieser Art zugelassenem Material, der vier auf die Lichtleiterstücke 10 ausgerichtete achsparallele durchgehende Bohrungen 19 enthält. Die Öffnungen der Bohrungen 19 sind konisch erweitert, so dass einmal beim Einsetzen des Führungskörpers 18 in die Ausnehmung 8 die vorstehenden Enden der Einsatzröhrchen 11a und zum anderen beim Ansetzen des Rohres 14 die Hülsen 17 ausgerichtet und geführt werden. Auf diese Weise ist eine leichte und mühelose Montage sowie ein sicherer optischer Kontakt der Lichtleiterstücke 10 mit den weiterführenden Lichtleitern 13a gewährleistet. An die andere Seite der Lichtleiterstücke 10 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Lichtleiterkabel angesetzt, von dem lediglich Faserbündel-Lichtleiter 13b gezeigt sind. Das Ende des Lichtleiterkabels ist in ein einstückiges Kabelendstück 20 z.B. aus nichtrostendem Stahl eingesetzt, das ähnlich wie das die Ausnehmung 8 enthaltende Ende des Durchführungskörpers 2 ausgebildet ist, d.h. ein Aussengewinde 21 zum Aufschrauben der bereits erwähnten Oberwurfmutter 6 aufweist und eine zylindrische oder prismatische Ausnehmung 22 enthält, die vorzugsweise wie die Ausnehmung 8 dimensioniert ist und von deren Boden 22a Hülsen 23 emporragen, die. auf die Enden der Einsatzröhrchen 11b passen. Die Ausnehmung 22 enthält den Führungskörper 24, der gleich wie der Führungskörper 18 ausgebildet ist. Die
[0015] Enden von Lichtleitern 13b des Lichtleiterkabels sind in die Hülsen 22 eingesetzt.
[0016] Bei der in Fig. la gezeigten Ausführung muss die Lichtleiter-Durchführung 1 in der gefährdeten Zone montiert werden. Wenn die gefährdete Zone das Innere eines Tanks ist, kann das Befestigen der Lichtleiter-Durchführung schwierig werden. Fig. 2 zeigt eine Ausführungsvariante^ bei der die Montage vollständig ausserhalh der gefährdeten Zone erfolgen kann.
[0017] Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in eine Öffnung 43 der Tankwand 40 ein die weiterführenden
[0018] Lichtleiter 13a enthaltendes Rohr 25 eingesetzt, das aus nichtrostendem Stahl (Wandstärke mindestens 1 mm) oder aus gewähnlichem Stahl (Wandstärke mindestens 3 mm) besteht. An der Tankwand ist die Öffnung 43 umschliessend eine Schraubenmutter 41 befestigt, z.B. angeschweisst, in die ein für die Aufnahme des Rohres 25 dimensionierter Rohrträger 26 eingeschraubt ist. In den Rohrträger 26 ist ein Keilring 27 aus nichtrostendem Stahl oder Teflon eingesetzt der durch eine das Rohr 25 umschliessende und in den Rohrträger 26 eingeschraubte Hohlschraube 28 gepresst wird. Diese Befestigung entspricht den Vorschriften für Rohrdurchführungen bei gefährdeten Zonen.
[0019] Auf das Aussengewinde 29 am Ende des Rohres 25 ist ein Zwischenstück 30 aufgeschraubt, das einen Flansch 31 als Gegenlager für eine auf das Aussengewinde 9 des Durchführungskörpers 2 passende Oberwurfmutter 34 dient. An seiner Stirnseite 32 enthält das Zwischenstück 30 eine Ausnehmung 33, die weiter ist, als die Ausnehmung 8 im Durchführungskörper 2. In die Ausnehmung 33 ist eine Steckerplatte 35 eingesetz die, wie die Abschlussplatte 15 in Fig. la Hülsen 17, Htilsen 36 trägt. Die Steckerplatte 35 mit den Hülsen 36 ist einstückig ausgeführt. Die Enden der weiterführenden Lichtleiter 13a im Rohr 25 sind durch Bohrungen 37 in der Steckerplatte in die Hülsen 36 eingesetzt. Im übrigen entspricht die Lichtleiter-Durchführung der Fig. 2 der in Fig. la gezeigten Ausführung.
[0020] Wenn die einfaserigen Lichtleiterstücke 10 in Längsbohrungen eingegossen oder eingesintert sind, so enden ihre Stirnflächen in der Stirnfläche 3 bzw. in der Bodenfläche 8a der Ausnehmung 8 und die Hülsen der optischen Stecker sind entsprechend länger.
权利要求:
Claims P a t e n t a n s p r ü c he :
1. Flammdurchschlagsichere Lichtleiter-Durchführung in einer Abgrenzung zwischen einer gefährdeten und einer weniger oder nicht gefährdeten Zone,, bei welcher jeder Lichtleiter in einem zugelassenen Material auf eine bestimmte Länge unter Wahrung einer bestimmten maximalen
Spaltweite geführt ist und in der weniger oder nicht gefährdeten Zone zur Belüftung über eine bestimmte Mindestdistanz frei liegt, dadurch gekennzeichnet, dass ein eine Öffnung der Zonenabgrenzung verschliessender und an der Abgrenzung befestigbarer Durchführungskörper (2) aus zugelassenem. Durchführungsmaterial für jeden durchzuführenden Lichtleiter ein in einer eigenen Längsbohrung (12a, 12b) geführtes einfaseriges Lichtleiterstück (10) enthält und der Durchführungskörper (2) zur Belüftung in einem mindestens die bestimmte Führungsläinge betragenden Abstand von seiner einen Stirnseite (4) ein Querloch (5) aufweist, in welchem jedes einfaserige Liehtleiterstück (10) frei liegt, und an seinen beiden Stirnseiten (3 , 4.) je einen optischen Stecker (15, 17, 18; 35, 36, 16 bzw. 22a, 23, 24) zum Anschliessen von weiterführenden Lichtleitern Cl3a; 13b) trägt.
2. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass jedes einfaserige Lichtleiterstück (10) in ein kalibriertes Einsatzröhrchen (11a, 11b) eingefasst ist, das auf die Weite des Querloches (5) unterbrochen ist, und die Längsbohrung (12a, 12b) im Durchführungskörper (2) für die Aufnahme des Lichtleiterstükkes (10) eine Präzisionsbohrung mit einem dem Einsatzröhrchen entsprechenden grösseren Durchmesser ist.
3. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes einfaserige Lichtleiterstück (10 ) in der Längsbohrung (12a , 12b ) des Durchführungskörpers (2) vergossen oder eingesintert ist.
4. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der optische Stecker aus einer Hülsen (17, 23, 36) für die Aufnahme von weiterführenden Lichtleitern (13a, 13b) tragenden Steckerplatte (15, 22a, 35) und einem Führungskörper (18; 24) besteht, wobei der Führungskörper für jedes einfaserige Lichtleiterstück (10) des Durchführungskörpers (2) eine durchgehende Bohrung (19) zur Aufnahme einer Hülse (17) der Stekkerplatte (15, 22a, 35) enthält.
5. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes in ein Einsatzröhrchen (12a, 12b) eingefasstes einfaseriges Lichtleiterstück (10) in eine Bohrung (19) des Führungskδrpers (18) hineinragt und die Hülse (17) der Steckerplatte (15) eine solche Länge bat, dass bei an dem Führungskörper anliegender Steckerplatte das einfaserige Lichtleiterstück optischen Kontakt mit dem weiterführenden Lichtleiter in der Hülse hat.
6. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 3 und 4 , dadurch gekennzeichnet, dass jede Hülse (17) in einer Stirnfläche des Führungskörpers (18) endet und der in der Hülse eingesetzte weiterführende Lichtleiter (13a; 13b) in optischen Kontakt mit einem vergossenen einfaserigen Lichtleiterstück (10) des Durchführungskörpers (2) steht.
7. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (18) in eine Ausnehmung (8) an einer Stirnseite (4) des Durchführungskörpers (2) eingesetzt ist.
8. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 4 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerplatte (15) der Abschluss eines die weiterführenden Lichtleiter (13a) enthaltenden Rohres (14) ist.
9. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (24) in eine Ausnehmung (22) eines an einer Stirnseite (3) des Durchführungskörpers (2) befestigbaren Lichtleiterkabel-Endstükkes (20) eingesetzt ist, wobei der Boden (22a) der Ausnehmung (22) die die Hülsen (23) trägende Steckerplatte ist.
10. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchführungskδrper (2) ein Aussengewinde (9) hat und in eine ein Innengewinde aufweisende Öffnung der Zonenabgrenzung (40) eingeschraubt ist.
11. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 1, dadurch ge.kennzeichnet, dass in eine Öffnung (43) der Zonenabgrenzung (40) ein Einschubrohr (25) mit einem eine Rohrdurchführung bildenden Rohrträger (26) eingesetzt ist und der Durchführungskδrper am in der weniger oder nicht gefährdeten Zone liegenden Rohrende befestigt ist.
12. Lichtleiter-Durchführung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zur Befestigung des Durchführungskörpers (2) am Rohrende ein mittels einer Überwurfmutter
(34) an der Stirnseite (4) des Durchführungskörpers angepresstes hülsenförmiges Zwischenstück (30) vorhanden ist, das auf das Ende des Einschubrohres (25) aufgeschraubt ist und an der an den Durchführungskörper (2) anliegenden Stirnseite (32) eine Ausnehmung (33) für die Aufnahme der Steckerplatte (35) enthält, wobei die in den Hülsen (36) der Steckerplatte (35) eingesetzten weiterführenden Lichtleiter (13a) durch das Einschubrohr (25) geschützt sind.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1979-04-19| AK| Designated states|Designated state(s): CH DE GB JP SE US |
1980-11-20| REF| Corresponds to|Ref document number: 2857094 Country of ref document: DE Date of ref document: 19801120 Format of ref document f/p: P |
优先权:
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